Die judikativen Sportrechtsorgane des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) sind die Spruchkammern. Sie sind unterteilt in Kreis-, Bezirks- und Verbands-Spruchkammer/n und entscheiden über alle außerordentlichen Vorfälle des Spielbetriebs und Vereinswesens. Besetzt werden die Organe mit unabhängigen, ehrenamtlichen Vereinsvertretern, die auf Grundlage der Satzungen und Ordnungen über Vorfälle entscheiden.
Die Spruchkammern und Jugend-Spruchkammern entscheiden über Spielabbrüche, Platzverweise, nicht-Antritte und alle weiteren Besonderheiten, die an einem Spieltag anfallen können. Dabei werten sie Schiedsrichterangaben, Trainer- und Spieleraussagen und Zeugenberichte aus und kommen so zu einem begründetem Urteil. Das minimal und maximal zu verhängende Strafmaß, wie beispielsweise Spielsperren oder Ordnungs- und Strafgelder, ist dabei in den Satzungen und Ordnungen von DFB, WDFV und FLVW festgeschrieben.
Die erste Instanz im Sportrechtssystem des FLVW, ausgehend von der Kreisebene, bilden die jeweiligen Kreis-Spruchkammern und Kreis-Jugend-Spruchkammern. Sie bestehen aus unabhängig gewählten Vereinsvertretern, die kein weiteres Amt im Verband bekleiden dürfen. Alle außerordentlichen Vorfälle, die an den Spieltagen auf Kreisebene gemeldet werden, werden von ihnen thematisiert und in den Verfahren bearbeitet.
Die Berufungsinstanzen und damit die zweite ausgehend von den Kreisen, sind die Bezirks- und Bezirks-Jugend-Spruchkammern. Sie werden von den Kreisen, für die sie zuständig sind, gewählt. Jeder Kreis stellt mindestens ein Mitglied ab, insgesamt entscheiden acht Kreisvertreter über die Berufungen gegen die Entscheidungen der Kreis-Spruchkammern. Weiter dienen die Bezirks-Spruchkammern als erste sportrechtliche Instanz für Spiele ab den Bezirksligen.
Das höchste Sportrechtsorgan des FLVW ist die Verbands-Spruchkammer (die Verbands-Jugend-Spruchkammer im Juniorenbereich). Sie wird vom ordentlichen Verbandstag bestimmt und besteht aus einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen soll, sowie sieben Beisitzern. Sie entscheiden über Berufungen gegen Urteile der Bezirks-Spruchkammern und sind damit die dritte Instanz für die Kreise. Als erste Instanz entscheidet Sie über Vorfälle der Landes- und Westfalenligen sowie der Oberliga Westfalen.
Die Organisation und Befugnisse der Spruchkammern werden in der Satzung und den Ordnungen (auch Jugendordnung) des FLVW und in der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des WDFV festgeschrieben. Bei Fragen rund um das Thema Spruchkammern hilft Ihnen gerne die Kammervorsitzenden der Kreis- bzw. Jugendspruchkammer. Ihre Kontaktdaten sowie weiter Informationen finden Sie im rechten Seitenbereich.